Reglement

 

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Das Nachfolgende Reglement hatte Gültigkeit bis zur GV 2023.

Da 3 Mitglieder miteinander ausgetreten sind müssen die verbleibenden dieses in nächster Zeit neu Anpassen.

 

 

Reglement 2018 als pdf

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1. Jahresbeitrag und Zusammenkunft

Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird auf SFr. 50.- (fünfzig) pro Gesellschaftsjahr festgelegt.

Es werden keine Checks, Kreditkarten, Fremdwährungen und WIR akzeptiert. Der Jahresbeitrag ist somit in „bar“ zu entrichten.

Der Obolus ist jeweils an der GV dem Kassier zu übergeben. Sollte aufgrund einer begründeten Entschuldigung nicht möglich sein, ist der Obolus dem Kassier vor der GV persönlich abzuliefern.

Zeitpunkt und Ort der GV wird durch Einladung mindestens 3 Wochen im Voraus durch den Bäumliobmann bekannt gegeben. Der Kassier ist angehalten, auf dieses Datum die Buchführung unaufgefordert zur Kontrolle vorzuweisen. An diesem Tage wird die Kasse durch zwei anwesende Mitglieder kontrolliert und auch über die Verwendung des Vermögens der Vereinigung entschieden.

 

2. Mitgliedschaft und Neuaufnahmen

Die Mitgliederzahl wird auf 7 (sieben) beschränkt. Entspricht der Anzahl Zwerge. Schneewittchen ist in unserem Falle männlich (Bäumlilieferant). Gemeinsam sind wir im Tannenwald um dessen Hege und Pflege besorgt?. Diese Beschränkung ist bis auf weiteres gültig und kann nur mit der absoluten und unzweifelhaften Überzeugung aller Mitglieder geändert werden.

Sollte die Mitgliederzahl erweitert werden, so haben die Christbaumpflücker-Frischlinge neben dem Jahresbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr von mindestens Fr. 2‘000.— (zweitausend) zu entrichten.

Das Mitglied verpflichtet sich:

den Obolus rechtzeitig zu bezahlen;

den Pflückeraktivitäten und –anlässen eigenständig und im Besitze sämtlicher Kräfte (ausgenüchtert) anwesend zu sein;

beim Auswählen des Bäumli die Nerven der übrigen Mitglieder nicht übermäßig zu strapazieren und aus diesem Grund einen nicht so schönen „Baum“ auszuwählen;

> den Anordnungen des Obmannes, des Kassiers und bei Bedarf dem Bäumlilieferanten Folge zu leisten.

>  An den an der GV festgelegten Anlässen wie dem Christbaumverkauf ist die grüne Schürze zu tragen

 

3. Kulinarisches / Organisatorisches

Das Nachtessen nach der Christbaumverteilung oder dem Christbaumverkauf wird nach der Liste (Verwaltung beim Kassier) vom jeweils vorbestimmten Pflückermitglied organisiert und getragen.

Die geschätzten Frauen sind jeweils zum Dessert willkommen. Den jeweils verantwortlichen Nachtessen-Kocher-Frauen ist es freigestellt, die Hilfe von anderen Christbaumfrauen in Anspruch zu nehmen. Diese müssen in der Küche verpflegt werden.

 

4. Ausschluss

Ein Ausschluss, dazu sind sämtliche Stimmen aller Mitglieder notwendig (einstimmiger Beschluss), oder ein freiwilliger Austritt berechtigt nicht auf einen Anspruch eines Anteils des Vermögens der Vereinigung.

 

5. Bäumliobmann

Jedes Jahr amtet ein anderes Mitglied als Bäumliobmann. Die Reihenfolge wird auf einer Liste (analog Nachtessen) festgehalten.

Der Obmann hat folgende Aufgaben:

> Umsetzung der an der GV festgelegten Beschlüsse, Aktivitäten und Arbeiten

> Festlegung des Ortes der Jahreszusammenkunft mit dem Kassier und dem Bäumlilieferant inkl. Organisation dieses Anlasses

>   Festlegung von Details wie Zeiten, zusätzlichen Daten mit dem Bäumlilieferant

>   Einberufen weiterer Zusammenkünfte nach Notwendigkeit

>    Organisation der Tranksame zu Beginn und Beendigung der Pflückaktion in Obbürgen

>   Organisation der Tranksame und Znüni bei den Waldputz- und –pflanzaktionen

 

6. Chef vom s’Zwei

Jedes Jahr amtet ein anderes Mitglied als Chef vom s’Zwei. Dieser ist jeweils der Nachfolger des folgenden Jahres des Bäumliobmann des laufenden Jahres.

Der Chef vom s’Zwei hat folgende Aufgaben:

Die Organisation und Überreichung des Blumenstrausses für die Gastgeberin beim Bäumlilieferanten auf Kosten der Kassa.

 Bereitstellung einer einfachen Mahlzeit und entsprechende Getränke zu Beginn des Pflück- und Verteiltages.

>   Weitere ihm von der GV zugewiesenen Arbeiten

  

7. Bäumlilieferant

Als Bäumlilieferant wird Pirmin Blättler Stansstad, vom Blumengeschäft  Blättler                                     

bestimmt.  Der Bäumlilieferant verpflichtet sich, der Vereinigung Christbäume zu besonderen Bedingungen (nach Möglichkeit günstiger als im Handel) zum selber Pflücken zur Verfügung zu stellen.

Im Gegenzug gewährt die Vereinigung dem Bäumlilieferanten an den Anlässen der Vereinigung zu gleichen Bedingungen wie die übrigen Mitglieder, jedoch ohne Ablieferung des Scherfleins, teilzunehmen bzw. mitzumachen. Die Mitglieder der Vereinigung verpflichten sich zudem, jährlich dem Bäumlilieferanten beim Anpflanzen des „Nachwuchses“ und Pflege des Christbäumeliparadieses behilflich zu sein.

 

8. Bussen

Folgende Bussengelder sind dem Kassier abzuliefern:

1.        Wer zu spät an eine angesagte Veranstaltung erscheint, für die er sich nicht entschuldigt hat, bezahlt pro Minute seit dem Termin CHF 5.00.

2.        Weitere Bussen und deren Höhe werden entweder sofort am Anlass oder spätestens an der nächsten GV entschieden.

Anlass zu einer Busse sind:

> Das nicht Tragen der Schürze, des Leibchens und der Fliesjacke bei abgemachten Anlässen bzw. gemäss Aufgebot des Obmanns.

>   Abwesenheit bei Arbeitseinsätzen (entschuldigt oder nicht entschuldigt).

>   Verstösse gegen das Reglement.

>   Weitere gemäss Beschluss der Mehrheit

 

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Diese 3. Überarbeitung ersetzt alle Reglemente seit 1994

2006 DRITTES REGLEMENT

1998 ZWEITES REGLEMENT

 

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