Die
Aktivmitglieder beteiligen sich an allen Tätigkeiten des Vereins und
besuchen die Gesangsproben regelmässig und pünktlich. Sie allein sind an
der GV stimmberechtigt.
Die Aufnahme von
Aktivmitglieder erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die GV.
Über Präsenz
wird Kontrolle geführt. Besonders gute Präsenz wird gemäss besonderem
Reglement belohnt. Ungenügende Präsenz kann gemäss Punkt 6.1 geahndet
werden.