1.
Jahresbeitrag und Zusammenkunft
Der Jahresbeitrag der Mitglieder
wird auf SFr. 50.- (fünfzig) pro Gesellschaftsjahr festgelegt.
Es werden keine Checks,
Kreditkarten, Fremdwährungen und WIR akzeptiert. Der Jahresbeitrag ist
somit in „bar“ zu entrichten.
Der Obolus ist jeweils an der GV
dem Kassier zu übergeben. Sollte aufgrund einer begründeten Entschuldigung
nicht möglich sein, ist der Obolus dem Kassier vor der GV persönlich
abzuliefern.
Zeitpunkt und Ort der GV wird
durch Einladung mindestens 3 Wochen im Voraus durch den Bäumliobmann
bekannt gegeben. Der Kassier ist angehalten, auf dieses Datum die
Buchführung unaufgefordert zur Kontrolle vorzuweisen. An diesem Tage wird
die Kasse durch zwei anwesende Mitglieder kontrolliert und auch über die
Verwendung des Vermögens der Vereinigung entschieden.
2.
Mitgliedschaft und Neuaufnahmen
Die Mitgliederzahl wird auf 7
(sieben) beschränkt. Entspricht
der Anzahl Zwerge. Schneewittchen ist in unserem Falle männlich (Bäumlilieferant).
Gemeinsam sind wir im Tannenwald um dessen Hege und Pflege besorgt?.
Diese Beschränkung ist bis auf weiteres gültig und kann nur mit der
absoluten und unzweifelhaften Überzeugung aller Mitglieder geändert
werden.
Sollte die Mitgliederzahl
erweitert werden, so haben die Christbaumpflücker-Frischlinge neben dem
Jahresbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr von mindestens Fr. 2‘000.—
(zweitausend) zu entrichten.
Das Mitglied verpflichtet sich:
den Obolus rechtzeitig zu
bezahlen;
> den
Pflückeraktivitäten und –anlässen eigenständig und im Besitze sämtlicher
Kräfte (ausgenüchtert) anwesend zu sein;
> beim
Auswählen des Bäumli die Nerven der übrigen Mitglieder nicht übermäßig zu
strapazieren und aus diesem Grund einen nicht so schönen „Baum“
auszuwählen;
> den
Anordnungen des Obmannes, des Kassiers und bei Bedarf dem
Bäumlilieferanten Folge zu leisten.
> An den
an der GV festgelegten Anlässen wie dem Christbaumverkauf ist die grüne
Schürze zu tragen
3.
Kulinarisches / Organisatorisches
Das Nachtessen nach der
Christbaumverteilung oder dem Christbaumverkauf wird nach der Liste
(Verwaltung beim Kassier) vom jeweils vorbestimmten Pflückermitglied
organisiert und getragen.
Die geschätzten Frauen sind
jeweils zum Dessert willkommen. Den jeweils verantwortlichen
Nachtessen-Kocher-Frauen ist es freigestellt, die Hilfe von anderen
Christbaumfrauen in Anspruch zu nehmen. Diese müssen in der Küche
verpflegt werden.
4.
Ausschluss
Ein
Ausschluss, dazu sind sämtliche Stimmen aller Mitglieder notwendig
(einstimmiger Beschluss), oder ein freiwilliger Austritt berechtigt nicht
auf einen Anspruch eines Anteils des Vermögens der Vereinigung.
5.
Bäumliobmann
Jedes Jahr amtet ein anderes
Mitglied als Bäumliobmann. Die Reihenfolge wird auf einer Liste (analog
Nachtessen) festgehalten.
Der Obmann hat folgende
Aufgaben:
>
Umsetzung der an der GV festgelegten Beschlüsse, Aktivitäten und Arbeiten
>
Festlegung des Ortes der Jahreszusammenkunft mit dem Kassier und dem
Bäumlilieferant inkl. Organisation dieses Anlasses
>
Festlegung von Details wie Zeiten, zusätzlichen Daten mit dem
Bäumlilieferant
>
Einberufen weiterer Zusammenkünfte nach Notwendigkeit
>
Organisation der Tranksame zu Beginn und Beendigung der Pflückaktion in
Obbürgen
>
Organisation der Tranksame und Znüni bei den Waldputz- und –pflanzaktionen
6. Chef
vom s’Zwei
Jedes Jahr amtet ein anderes
Mitglied als Chef vom s’Zwei. Dieser ist jeweils der Nachfolger des
folgenden Jahres des Bäumliobmann des laufenden Jahres.
Der Chef vom s’Zwei hat folgende
Aufgaben:
> Die
Organisation und Überreichung des Blumenstrausses für die Gastgeberin beim
Bäumlilieferanten auf Kosten der Kassa.
>
Bereitstellung einer einfachen Mahlzeit und entsprechende Getränke zu
Beginn des Pflück- und Verteiltages.
>
Weitere ihm von der GV zugewiesenen Arbeiten
7.
Bäumlilieferant
Als Bäumlilieferant wird Pirmin
Blättler Stansstad, vom Blumengeschäft Blättler
bestimmt. Der Bäumlilieferant
verpflichtet sich, der Vereinigung Christbäume zu besonderen Bedingungen
(nach Möglichkeit günstiger als im Handel) zum selber Pflücken zur
Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug gewährt die
Vereinigung dem Bäumlilieferanten an den Anlässen der Vereinigung zu
gleichen Bedingungen wie die übrigen Mitglieder, jedoch ohne Ablieferung
des Scherfleins, teilzunehmen bzw. mitzumachen. Die Mitglieder der
Vereinigung verpflichten sich zudem, jährlich dem Bäumlilieferanten beim
Anpflanzen des „Nachwuchses“ und Pflege des Christbäumeliparadieses
behilflich zu sein.
8. Bussen
Folgende Bussengelder sind dem
Kassier abzuliefern:
1.
Wer zu spät an eine angesagte Veranstaltung
erscheint, für die er sich nicht entschuldigt hat, bezahlt pro Minute seit
dem Termin CHF 5.00.